Wenn Kinder in den Regelschulen lernauffällig sind, dann können sich ihre Lehrer an uns wenden. Wir führen Förderdiagnostik durch und helfen beim Entwickeln von Förderplänen. Wir beraten nicht nur die Lehrer, sondern auch die Eltern.
Wenn diese Beratung nicht ausreicht, dann kann überprüft werden, ob das Kind einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung hat. Dies kann auch schon bei entwicklungsverzögerten Kindern im Kindergarten geschehen.
Ohne Zustimmung der Eltern werden wir nicht aktiv. Ebenso wenig kann eine Beratung oder Überprüfung stattfinden, wenn die Vorgaben und Fristen vom Schulamt nicht eingehalten werden. Die genauen Abläufe des sonderpädagogischen Dienstes finden Sie auf der Seite des Schulamts.
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