Wenn diese Beratung nicht ausreicht, dann kann überprüft werden, ob das Kind einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung hat. Dies kann auch schon bei entwicklungsverzögerten Kindern im Kindergarten geschehen.
Ohne Zustimmung der Eltern werden wir nicht aktiv. Ebenso wenig kann eine Beratung oder Überprüfung stattfinden, wenn die Vorgaben und Fristen vom Schulamt nicht eingehalten werden. Die genauen Abläufe des sonderpädagogischen Dienstes finden Sie auf der Seite des Schulamts.
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