Elternbrief 09.12.21

10. Dezember 2021

Liebe Eltern der Pestalozzischule,
Regelungen rund um Corona
In den letzten Wochen hatten wir immer wieder positive Schnelltestergebnisse, die teilweise auch über
einen positiven PCR-Test bestätigt wurden. Wenn die Klasse Ihres Kindes betroffen ist, bedeutet dies,
dass Sie von uns schriftlich informiert werden und die Kinder für 5 Schultage von den anderen Klassen
isoliert werden.
Mit dem Schreiben des Kultusministeriums ist nun die restliche Zeit vor den Weihnachtsferien geregelt
worden.
Die Ferien beginnen – wie im Ferienplan festgehalten - am Mittwoch, den 22.12.2021 um 11.15
Uhr und enden am Sonntag, den 9.1.2022. Das Land hat die Möglichkeit geschaffen, dass sich die
Schüler*innen als besondere Ausnahmeregelung in der Zeit vom 20.12.-22.12.2021 in eine
selbstgewählte Quarantäne begeben können, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen.
Konkret bedeutet dies:
Sie können Ihr Kind vom 20.12.-22.12.2021 vom Unterricht an der Schule beurlauben lassen. Hierfür
müssen Sie einen schriftlichen Antrag bis zum 15.12.2021 an der Schule stellen.
Ihr Kind bekommt dann für den genannten Zeitraum Arbeitsunterlagen, die am Mittwoch, den
22.12.2021 fertig bearbeitet in der Schule um 12.00 Uhr abgegeben werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich keine Ferienverlängerungen bewilligen können. Flüge und
Verwandtschaftsbesuche müssen innerhalb der gesetzlichen Ferientage liegen.
Wir hoffen sehr, dass wir durch den Winter ohne Fernlernphasen durchkommen werden und für die
Kinder ein stabiles Lernen in Präsenz möglich ist. Trotzdem überlegen wir, wie wir uns sowie die Kinder
bestmöglich auf Phasen des Fernlernens vorbereiten können. Bis zu den Weihnachtsferien üben wir
deshalb noch einmal verstärkt den Umgang mit moodle sowie den Umgang mit den I-Pads. Sollte es
nötig werden, können wir diese dann auch wieder zeitnah mit nach Hause geben. Bitte beachten Sie in
diesem Zusammenhang in der Anlage die Datenschutzerklärung zum Fernlernen und geben uns diese
unterschreiben wieder zurück an die Schule.
In den Schulferien benötigen Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen aktuellen Testnachweis,
wenn sie Veranstaltungen besuchen möchten. Der Schülerausweis wird in den Weihnachtsferien nicht
mehr ausreichen, da die Kinder während dieser Zeit nicht regelmäßig über die Schule getestet werden.
Bitte achten Sie darauf, dass für Jugendliche zwischen 12-18 Jahren geplant ist, dass Ende Januar
2022 grundsätzlich die Möglichkeit, den Schülerausweis als Eintrittskarte zu benutzen, auslaufen soll.
Hintergrund ist, dass für diese Altersgruppe ein Impfangebot besteht. Bitte beraten Sie sich
diesbezüglich mit Ihrer Kinderärztin.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind täglich eine frische sowie passende Maske mit in den Unterricht
bringt. Vor allem bei kleinen Kindern sollten Sie Masken in Kindergröße kaufen, da diese besser passen
und deshalb auch besser schützen.

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